Widerrufsrecht für den Besteller (Verbraucher)


Bei den von „Brotschatz“ vertriebenen Waren (ausschließlich verschiedene Brotsorten) handelt es sich um schnell verderbliche Waren bzw. um Waren deren Verfallsdatum schnell
überschritten wird. Ein Widerrufsrecht steht dem Besteller insoweit nicht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).